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RG, 16.10.1907 - Rep. I. 39/07 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Rechtliche Natur des Schleppvertrages. Kann ein ganzes Schiff Frachtgut sein?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Natur des Schleppvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 67, 10
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 1.79
Verkehrsleistungen der Schiffahrt - Deutsche Ladeplätze - Löschplätze - …
Dabei ist zu berücksichtigen, daß nicht nur Floßhölzer, sondern auch Schiffe als Frachtgüter des Schleppverkehrs in Betracht kommen, wenn sie - wie die Lash-Leichter des vorliegenden Falles - nautisch unselbständig und unbemannt und damit selbst Gegenstand eines Transport- und Frachtvertrages sind (vgl. RGZ 67, 10 [12]; 86, 424 [429];… Schaps-Abraham, Das Seerecht in der Bundesrepublik Deutschland, Seehandelsrecht, 4. Aufl. 1978, RdNrn. 9 und 23 vor § 556;… Vortisch-Zschucke, Binnenschiffahrts- und Flößereirecht, 3. Aufl. 1964, § 26 Anm. 1 c und 9 b). - BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 2.79
Überwachungsbeiträge für das Abschleppen von "Lighter-aboard-ship" (Lash) …
Dabei ist zu berücksichtigen, daß nicht nur Floßhölzer, sondern auch Schiffe als Frachtgüter des Schleppverkehrs in Betracht kommen, wenn sie - wie die Lash-Leichter des vorliegenden Falles - nautisch unselbständig und unbemannt und damit selbst Gegenstand eines Transport- und Frachtvertrages sind (vgl. RGZ 67, 10 [12]; 86, 424 [429];… Schaps-Abraham, Das Seerecht in der Bundesrepublik Deutschland, Seehandelsrecht, 4. Aufl. 1978, RdNrn. 9 und 23 vor § 556;… Vortisch-Zschucke, Binnenschiffahrts- und Flößereirecht, 3. Aufl. 1964, § 26 Anm. 1 c und 9 b). - BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 99.79
Erhebung von Überwachungsbeiträgen und Beiträgen zum Abwrackfonds wegen …
Dabei ist zu berücksichtigen, daß nicht nur Floßhölzer, sondern auch Schiffe als Frachtgüter des Schleppverkehrs in Betracht kommen, wenn sie - wie die Lash-Leichter des vorliegenden Falles - nautisch unselbständig und unbemannt und damit selbst Gegenstand eines Transport- und Frachtvertrages sind (vgl. RGZ 67, 10 [12]; 86, 424 [429];… Schaps-Abraham, Das Seerecht in der Bundesrepublik Deutschland, Seehandelsrecht, 4. Aufl. 1978, RdNrn. 9 und 23 vor § 556;… Vortisch-Zschucke, Binnenschiffahrts- und Flößereirecht, 3. Aufl. 1964, § 26 Anm. 1 c und 9 b). - BGH, 06.03.1956 - I ZR 132/54
Rechtsmittel
Das Schleppschiff wird mit der Übergabe Frachtgut und fährt unter ausschließlicher Leitung, Obhut und Verantwortlichkeit des Schlepperunternehmens (RGZ 67, 10).